Stimmabgabe

Die Stimmabgabe durch die wahlberechtigte Person muss persönlich und geheim unter Einhaltung der Wahlrechtsgrundsätze erfolgen. Ein amtlicher Stimmzettel ist zur Stimmabgabe erforderlich. Dieser wird von der zuständigen Wahlbehörde aufgelegt. Die Stimme kann vor einer Wahlbehörde (d.h. in einem Wahllokal bzw. vor einer besonderen Wahlbehörde) oder mittels Briefwahl (ohne Beisein einer Wahlbehörde) abgegeben werden.

Stand: 11.01.2012
Hinweis .
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Bundesministerium für Inneres
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Quelle: HELP.gv.at

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