Einvernehmliche Auflösung

Allgemeine Informationen

Während des Kündigungs- und Entlassungsschutzes ist eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses nur dann rechtswirksam, wenn sie schriftlich durchgeführt wurde.

Minderjährige Arbeitnehmerinnen benötigen eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass sie über den Kündigungsschutz aufgeklärt wurden.

Zuständige Stelle

zur Ausstellung der Bescheinigung

Rechtsgrundlagen

§ 10 Abs 7 Mutterschutzgesetz  

Stand: 01.05.2012
Hinweis .
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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Quelle: HELP.gv.at

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